Für den Jagdpächter ersatzpflichtige Wildschäden in der Landwirtschaft
im Sinne des Jagdgesetzes sind Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen
und deren Saat sowie der Feldfrucht durch folgende dem Jagdrecht unterliegende Wildarten:
Alles Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.
Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden in erster Linie durch Sauen verursacht,
die während der Aussaat die Felder aufsuchen und die eingebrachten Saat aufnehmen
z.B. Saatkartoffeln, Weizen und Mais. Von immenser Bedeutung ist der Schaden, den Wildschweine an den reifen Feldfrüchten verursachen, wie beispielsweise an Kartoffeln, Weizen, Hafer und Mais.
Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Grünlandschäden. So suchen die Sauen die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge Mäuse und Würmer um tierisches Eiweiß aufzunehmen. Dazu wühlen sie die Flächen um und verursachen so große Schäden.
Ersatzpflichtige Wildschäden im Wald sind Beschädigungen der jungen Bäume durch Verbeißen, Schälen und Fegen von Wild.
Wir helfen bei der Vermeidung und der Beseitigung solcher Schäden.